Alkoholabgabeverbote (Auszug aus dem Gastgewerbegesetz)

Art. 29 1 Verboten sind die Abgabe und der Verkauf

    • alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie an volksschulpflichtige Schülerinnen und Schüler
    • gebrannter, alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren

Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutz führen wir eine Alter Verifikation durch. Nur registrierte Benutzer können bei uns nach entsprechender Prüfung alkoholische Produkte bestellen.